Rettungsfähigkeit - Voraussetzung für Unterricht - |
Der Begriff der Rettungsfähigkeit wird häufig falsch verstanden,
deshalb werden wir uns bemühen, ihn hier so sorgfältig wie möglich zu beschreiben.
Die verantwortliche Lehrkraft garantiert an jedem Unterrichtstag,
bei jedem erdenklichen Unfall im Rahmen der Laienhilfe ideal handeln zu können.
Im Zweifel wird das Gericht entscheiden.
Das heißt zum Beispiel: Wenn Sie einen Unfall bemerken (Kind am Beckenboden liegend),
sind Sie
körperlich und mental in der Lage, dieses Kind von der tiefsten Stelle eines Beckens
in diesem Bad zu holen,
Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten, den Rettungsdienst zu informieren und
die Laienmaßnahmen so ideal durchzuführen, dass höchstens ein minimaler Schaden eintritt.
Was Sie tun können, um auf der sicheren Seite zu sein:
a. Sehen Sie zu, dass kein Unfall passiert.
b. Wenn ein Unfall passiert ist, weisen Sie nach, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben;
b1. weisen Sie nach, dass Sie den Unterricht sorgfältig geplant hatten
und stets die Übersicht über die Gruppe garantieren konnten;
b2. hatten Sie Aufgaben (an Helfer) delegiert, mussten diese ausreichend qualifiziert sein
und eine klare Anweisung für ihren Auftrag erhalten haben;
b3. weisen Sie nach, dass Sie die Kinder stets auf Gefahrenquellen aufmerksam gemacht haben
und das Kind mehrere Verhaltensregeln ignoriert hat.
Sie sehen schon an den paar Zeilen hier, juristisches und pädagogisches Denken haben kaum Berührungspunkte.
Nur eine Aussage haben sie gemeinsam: Sehen Sie zu, dass kein Unfall passiert.
Nehmen Sie unsere Warnungen zur organisatorischen Sicherheit sehr ernst!
Sehen Sie zu, dass Sie den Begriff '
Beinahe-Unfall'
verstehen und diese Vorfälle erkennen können!
Anfängerschwimmen wird heutzutage ohne fest am Körper angebrachte Schwimmhilfen unterrichtet.
Wenn Sie als Schwimmlehrerin Anfänger sind,
können Sie einer Gruppe von Kindern kein Anfängerschwimmen im Tiefwasser unterrichten!
Haben Sie nur ein Becken zur Verfügung, in dem die Kinder an keiner Stelle stehen können,
müssen Sie mit Schwimmhilfen arbeiten.
Mit dem Rettungsschwimmabzeichen Bronze erfüllen Sie die formalen Anforderungen,
unter den geschützten Bedingungen eines künstlichen Bades rettungsfähig zu sein.
Rettungsschwimmabzeichen Bronze (ab 12 Jahre)
** 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten,
davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
** 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
** 3 verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe
(z.B. Abrenner, Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)
** 15 m Streckentauchen
** zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal
fußwärts,
innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes
oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m)
** 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
** Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus
* Halsumklammerung von hinten
* Halswürgegriff von hinten
** 50 m Schleppen mit Kopf- oder Achselgriff und dem Standard- Fesselschleppgriff
** Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
* 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe
und Heraufholen eines 5-kg- Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes,
diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen
* 20 m Schleppen eines Partners
* Demonstration des Anlandbringens
* Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie
Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung
(HLW)
** Nachweis von Kenntnissen
* Gefahren am und im Wasser
* Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
* Aufgaben der DLRG
zitiert aus: www.DLRG.de/Angebot/ ... testen Sie sich nächstes Thema: organisatorische Sicherheit