Dieses Beispiel ist nicht erfunden       -      Unfall 1


Eltern
Erzieherinnen
Übungsleiter

Fallbeispiel :

Für die Übungsstunde ist eine Nikolausfeier geplant. Sie soll nach dem Anfängerkurs stattfinden. Zusätzlich eingeladen sind noch weitere Schwimmanfänger aus einem anderen Bad das nur ein Lehrschwimmbecken besitzt.
Dieses Bad besitzt vier Bahnen und einen Hubboden für den Nichtschwimmerteil.

Schon zu Beginn der Übungsstunde bestehen Irritationen, da die Ausbilder aus dem anderen Bad erst verspätet erscheinen. Den Ausbildern vor Ort ist der Fertigkeitsstand der ortsfremden Kinder nicht bekannt, die Ausbilder fühlen sich durch die Mischung der Gruppen überfordert.

Die Kinder hatten gelernt, sie dürfen nur dann in das Becken gehen, wenn die Absperrleine befestigt ist.
Dann war das Wasser stets 90cm tief.
Die ortsfremden Kinder erfassen intuitiv die Spielregeln in einem Bad mit Tiefwasserbecken.

Nach dem Auftritt des Nikolaus herrscht ausgelassene Spielstimmung. Kinder toben auf den Schwimmmatten, der Boden ist schon für die nächste Übungseinheit auf 1,25m abgesenkt, die Absperrleine ist noch befestigt.

Ein ortsfremdes Kind möchte auf der Matte mitspielen und springt in das Nichtschwimmerbecken. Es kann nicht schwimmen, erreicht die Matte nicht, strampelt verzweifelt im Wasser und ist offensichtlich in Gefahr, unterzugehen. Eine Ausbilderhelferin eilt dem Kind zu Hilfe und schimpft über die anderen Ausbilder.


Beschreibung :


Kommentierung :

j Anfängerschwimmen wird im Verein häufig in der Form der direkt überschaubaren Kleingruppen betrieben. Hierbei kennen die Ausbilder den Fertigkeitsstand ihrer Schwimmschüler sehr genau. Werden zwei Gruppen zusammengeführt, so kann man die ortsfremden Kinder nicht einfach zu der bestehenden Gruppe zumischen.
k Die Leuchtanzeige für ein Becken mit Hubboden reicht als Information für Kinder im Vorschulalter nicht aus. Wird für das Anfängerschwimmen der Nichtschwimmerteil abgeteilt, so sollte immer die gleiche Wassertiefe eingestellt sein (z.B. 90cm). Bei größerer Wassertiefe sollte die Absperrleine entfernt werden, da sie dann ja auch keine Bedeutung mehr besitzt.
l Schwimmfreudige und bewegungshungrige Schüler und Schülerinnen sind ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor vor allem beim Anfängerschwimmen.
Eigenmächtiges Springen ohne Beaufsichtigung ist mit Nachdruck zu verbieten, in einer Spielstunde müssen über den Fertigkeitsstand informierte Ausbilder sorgfältig Aufsicht führen. Sind Nichtschwimmer beim Spielen beteiligt, so sollte eine separate Aufsicht für die Sicherheit im Nichtschwimmerbecken sorgen. 

m Ein fremdes, großes Schwimmbad bedeutet für die kleinen Kinder eine Anzahl von Irritationen und Gefahren. So müssen sie zunächst einmal den Weg in die Schwimmhalle und zur Toilette finden. Die Schwimmhalle erreichen sie dann in angespannter Erwartungshaltung, so werden im Übereifer so manche Regeln vergessen. Eine klare Organisationsform ist eine gute Hilfe für die Kinder. Mit den ersten Kindern muss auch eine Aufsicht in der Schwimmhalle sein. Sie muss den Kindern die wichtigsten Sicherheitsregeln vermitteln können.


Unfall Ursachen :


allgemeine Sicherheit